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Können Algorithmen diskriminieren?

Ein Stift wird auf einem Bildschirm geführt

Mit dieser Frage beschäftigt sich Wiebke Fröhlich, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Informationsrecht, Umweltrecht und Verwaltungswissenschaften (Prof. Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann) an der Goethe-Universität Frankfurt.

In einem auf der Website www.verfassungsblog.de veröffentlichen Artikel beschreibt sie anhand des Beispiels einer Software, die der Arbeitsmarktservice Österreich ab 2020 zur automatisierten Kategorisierung von arbeitslosen Personen einsetzen will, die rechtlichen Herausforderungen von Entscheidungen, die auf Algorithmen basieren.

Wiebke Fröhlich wird auch beim 4. GEWINN-Fachtag am 25.04.2019 in München dabei sein. Sie bietet einen Workshop mit dem Titel „Das Recht gegen diskriminierende Algorithmen“ an.

Quelle: www.verfassungsblog.de

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